Rechtliches
Allgemein
Der Abfallwirtschaftsverband Lavanttal – früher Abfallbeseitigungsverband Wolfsberg – konstituierte sich erstmals aufgrund der Bestimmungen des § 29 Abs. 1 Kärntner Abfallbeseitigungsgesetz 1978, LGBl. Nr. 19/1978, am 31. Juli 1979.
Seit 14. Juni 2021 stellt die Marktgemeinde St. Paul im Lavanttal mit Bürgermeister Stefan Salzmann den Vorsitzenden des Abfallwirtschaftsverbandes.
Rechtsgrundlagen
Für die Erledigung der Aufgaben des Abfallwirtschaftsverbandes Lavanttal werden als Rechtsgrundlagen die Kärntner Abfallwirtschaftsordnung LGBl. Nr. 17/2004 i. d. g. F. in Verbindung mit der Allgemeinen Gemeindeordnung LGBl. Nr. 66/1998 i. d. g. F. herangezogen.
Rechtliche Aufgaben des AWV Lavanttal
Punkt 1
Der Abfallwirtschaftsverband Lavanttal hat die in der Kärntner Abfallwirtschaftsordnung, LGBl. Nr. 17/2004 in der Fassung des LGBl. Nr. 76/2011, festgeschriebenen Verpflichtungen (§10 und weitere) und Aufgaben (§37) nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen.
Punkt 2
Die Errichtung und der laufende Betrieb der Deponie Hart in Lavamünd zur Deponierung von Baurestmassen und Massenabfällen, die den Bestimmungen der Deponieverordnung entsprechen.
Punkt 3
Die Errichtung und der laufende Betrieb der Kompostierungsanlage in St. Andrä zur Verarbeitung der biogenen Abfälle.
Punkt 4
Die Errichtung und der Betrieb des Umweltzentrums Lavanttal.
Punkt 5
Die Errichtung und der Betrieb von Altstoffsammelzentren.
Punkt 6
Die Sammlung und Abfuhr zur flächendeckenden Erfassung der Altstoffe Altpapier, Altglas, Altmetall, Bioabfall und Verpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung.
Punkt 7
Die Sammlung und Entsorgung von Autowracks.
Punkt 8
Die flächendeckende Öffentlichkeitsarbeit im Entsorgungsbereich.